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Warum gab es das DRIN-Projekt und was war das eigentlich?

Das Projekt „DRIN: Dabeisein - Räume entdecken - Initiativ werden - Nachbarschaft leben“ sollte Kirchengemeinden und Dekanate in ihren Bemühungen unterstützen, im Sinne einer offenen und öffentlichen Kirche zum Wohle des Gemeinwesens vor Ort aktiv zu sein.

Das Projekt wurde in Kooperation zwischen der Diakonie Hessen und
dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN entwickelt und durch die Frühjahrssynode der EKHN 2014 bewilligt.

Ziel des Projektes war es, gemeinwesen- bzw. sozialraumorientierte Ansätze in den Kirchengemeinden und Dekanaten zu fördern und dabei zu verstärkter Kooperation mit Akteuren im Sozialraum vor Ort anzuregen (regionale DW’s, Kommunen, Vereinen usw.).
Angesichts vielfältiger, gesellschaftlicher Herausforderungen kommt der soziale Nahbereich im Gemeinwesen (Stadtteil, Gemeinde, Dorf, Region) immer stärker in den Blick. Ambulante Hilfen, niedrigschwellige Angebote und neue soziale Netzwerke werden sich im direkten Lebensumfeld der Menschen noch stärker entwickeln müssen. Es entsteht die Notwendigkeit einer Sozialraumorientierung aller diakonischen und kirchlichen Angebote und Dienste.

Kirchengemeinden können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Indem sie sich gemeinwesen-diakonisch ausrichten, stellen sie sich gemeinsam mit der Diakonie und weiteren PartnerInnen den Herausforderungen einer sich wandelnden Welt, gestalten Sozialräume mit und machen Lebensräume lebenswert. Indem sie ihrem eigenen Anspruch treu bleiben, sich auf die Nächsten, also die Nachbarn, bzw. die Nachbarschaft, einzulassen, erschließen sich ihnen neue Perspektiven: Gemeindehäuser werden zu Treffpunkten im Quartier, soziale Angebote entstehen, Begegnungen zwischen Menschen aus unterschiedlichen Lebenszusammenhängen und Altersgruppen finden statt.

Gemeinden können sich als diakonische Gemeinden profilieren und als verlässliche Partnerinnen im Gemeinwesen sichtbar werden.

Grundlage des Vorhabens war eine Umfrage, die in 2012/2013 unter den 47 Dekanaten und ihren Gemeinden zum Thema „Gemeinwesendiakonie bzw. kirchlich-diakonische Arbeit im Sozialraum“ durchgeführt wurde. Alle Dekanate haben sich beteiligt. Die Ergebnisse der Umfrage belegen, dass die Potenziale des gemeinwesen-diakonischen Ansatzes bisher nur punktuell von Gemeinden und Dekanaten genutzt werden und dass demzufolge ein großer Bedarf an Informationen und Unterstützung bei der Entwicklung entsprechender Vorhaben besteht.

Die Projektlaufzeit erstreckte sich, einschließlich der Evaluierung der Einzelprojekte, über 5 Jahre. Die Laufzeit der Einzelprojekte betrug 3 Jahre.
In jeder der sechs Propsteien der EKHN sollten mindestens sechs Projekte durchgeführt werden, davon je zwei in einer Großstadt/Oberzentrum, in einer Kleinstadt/Mittelzentrum und im ländlichen Raum/Dorf (Abweichungen aufgrund besonderer regionaler Bedingungen sind möglich.). Damit sollen mindestens 36 Projekte im Kirchengebiet umgesetzt und gefördert werden.

Für die Gesamtdurchführung hat die Synode eine Summe in Höhe von 3.000.000 € (einschließlich Unterhalt des Projektbüros) bewilligt.

Zur Projektdurchführung und inhaltlichen Planung wird ein Projektbüro eingerichtet. Dieses beriet bei der Projektentwicklung und Antragstellung und begleitete und koordinierte die Projekte während der Laufzeit.

Eine Steuerungsgruppe entschied über die Förderung eines Projektes, begleitete und überwachte die ordnungsgemäße Durchführung der Projekte im Auftrag der Synode, der Kirchenleitung und der Diakonie Hessen.
Seine Mitglieder waren Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Organe und Ebenen (Synode, Dekanatsebene, Gemeindeebene, Gesamtkirche, Diakonie Hessen und regionale Diakonie).

Einzelprojektträger und Antragsteller waren entweder eine Kirchengemeinde, ein Dekanat oder ein regionales Diakonisches Werk unter Beteiligung einer oder mehrerer Gemeinden. Die Beteiligung von freien diakonischen Trägern aus der Region war möglich. Konstitutiv war die Einbindung weiterer Kooperationspartner (Schule, Kommune, Kindertagesstätten, Vereine, Behörden, Unternehmen, Initiativen, etc.)

Weitere Beratung bei der Antragstellung und Durchführung des Projektes erfolgte durch das Projektbüro.

Förderfähig waren Personalkosten für die Dauer des Projektes, wenn daraus keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen für die Folgezeit entstanden oder die Weiterfinanzierung aus Eigen- oder Drittmitteln nach Ablauf des Projektes gesichert war, Honorarkosten in angemessener Höhe, Sachkosten, die durch das Projekt veranlasst wurden, Investitionskosten, Renovierungs- und Verschönerungskosten in kleinerem Umfang.
Die Projektmittel konnten nur nachrangig zu anderen Leistungen von öffentlichen Stellen (z.B. SGB) beantragt werden.
Das Einbringen von Eigenmitteln war bei der Finanzierung erforderlich (dies konnte auch durch Sachleistungen oder durch ehrenamtliche Tätigkeit erfolgen).

Die Entscheidung über die Förderung einen Projektes traf die Steuerungsgruppe.
Die Projekte sollten in eine Dekanats-/Gemeindekonzeption eingebunden sein. Verpflichtend war die Abstimmung mit dem rDW, dem Dekanat und der Kommune.

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Der Synodenbeschluss als Drucksache 36/14 im Original

DRIN Beilage der Evangelischen Sonntagszeitung

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